Trennungspflicht gemäß Gesetz !
Grundsätzlich dürfen Waffen und Munition nicht zusammen gelagert werden – es sei denn, der Tresor erfüllt bestimmte Sicherheitsanforderungen.
In Waffenschränken der Sicherheitsstufe 0 und höher nach EN 1143-1 ist eine gemeinsame Aufbewahrung jedoch ausdrücklich erlaubt.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Trennung besteht dann nicht.
Die Schlüssel eines Waffenschrankes müssen genauso sicher verwahrt werden. Sie dürfen nicht offen zugänglich sein oder in der Nähe des Schranks aufbewahrt werden.
Ideal ist ein separates, ebenfalls abschließbares Behältnis – z. B. ein kleiner Schlüsseltresor oder ein weiterer Safe.
Eine andere Person darf niemals unbefugten Zugriff auf die Schlüssel haben !















